01 Apr

Abholung von Teilmengen und die Bedeutung der Umsatzsteueridentnummer

In dieser Woche werde ich kurz über zwei wichitige Facts was schreiben.

Was stellt man sich unter dem Begriff „Abholung von Teilmengen“ eigentlich vor?

Da zur Zeit viele Bestellungen vorliegen, verlängern sich natürlich unsere Liefer-und Abholzeiten. Wir lassen insbesondere unsere Stammkunden ungern auf Ware warten und kommen ihnen entgegen, indem wir ihnen anbieten einen Teil der bestellten Ware abzuholen.

Es ist uns von besonderer Wichtigkeit, das der Kunde sieht, dass wir alles mögliche tun, damit wir ihm die Ware schnellstmöglich liefern und uns so gut es geht an die genannte Lieferzeiten halten.

 

Die Wichtigkeit einer Umsatzsteueridentnummer:

Im EU Warenverkehr sollte jede Firma, die bei uns Reifen kauft, eine Umsatzsteueridentnummer besitzen. Allerdings, kann es auch sein, dass die Firma bisher keine besaß und noch eine beantragen muss.

Wenn der Kunde uns eine Umsatzsteueridentnummer nachweisen kann, wird er keine Mwst. zahlen.

Unsere Aufgabe ist es, diese Nummer mit den dazugehörigen Adressbestandteilen auf Richtigkeit zu überprüfen. Dazu erfordern wir beim Bundeszentralamt für Steuern (über das Internet) eine amtliche Bestätigung, schriftlich.

Wenn der Kunden nun keine Umsatzsteuridentnummer besitzt, geben wir ihm die Möglichkeit binnen 4 Wochen, eine nachzuliefern. Aus diesem Grunde, verlangen wir, dass er uns den Mwst.- Betrag als Pfand gibt. Dieser wird ihm zurückerstattet, sobal er uns die Umsatzsteuridentnummer nachliefert.

Auch wichtig: Der Kunde, der uns erst nachträglich eine Umsatzsteuridentnummer nachliefert, wird zunächst einen Lieferschein erhalten und anschließend eine Rechnung für die Ware.

Das wars von meiner Seite…

Bis zur nächsten Woche und euch allen, schöne Ostern!!!

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